Der vierte Jahrmarck. Weinmarck in Heiden- heim. Heidenheim geb ein be- quemlich / ge- legne Han- delstatt. Der Salz- marck zu Hei- denheim Anno 1618. auff- gericht. | Das von seiner Fürstlichen Gnad / Den vierten Jahrmarck erlangt hat / Die Statt Heydenheim auch dabey / Den Weinmarck auffgericht ohn schew. Wann Hertzog Friderich der alt / Sich nicht hett Gott ergeben bald / Heydenheim lengst erweitert wer / An Gewerbshändeln zugenommen sehr. Mit lob schwimbt Frewdenstatt empor / Heydenheim geb er nichts bevor / Wann daselbst allerhand Gewerb / Nach wunsch recht bstelt wer ohn verderb / Beyern / Oesterreich / Franckenland / Ligen Heydenheim nach verwand: Aalen / Gmünd / Augspurg / Nördling / Giengen / Gundelfing / unnd Lauing / Grenzen dran wie ein Circkelring. Den Weinmarck jetzt zum andern mal / Den Salzmark auch im gleichen fall / Daselbs auffricht der Hochgeboren Hertzog Hanns Fridrich außerkorn / Dadurch deß Stattvolcks Gut und Nutz / Befürdert stünd / deß Fürsten Schutz. Weil da Wein und Salzhandel gut / Darob man ernstlich halten thut / Zugleich vil Trot / Eisen abgeht / So man hie macht / und schmeltzet stet. Formirte eisne Oefen schön / Werden gossen / bereyt da stehn / Weit auß dem Land werden geführt / Das |